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Gesetze und § zum EU Führerscheinrecht §28 der Fahrerlaubnisverordnung
Wer in Großbritannien eine Fahrerlaubnis erwirbt, kann in Deutschland nach § 28 Fahrerlaubnisverordnung unbegrenzt das entsprechende Fahrzeug fahren, wenn er sich hier niederläßt (2. oder 1. Wohnsitz / als Tourist nur 6 Monate ab Einreise).
Nach Art. 7 Abs. 1 der EG-Richtlinie Nr. 91/439 darf GB (England) aber nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch einen 2. Wohnsitz in GB hat. Da GB es nicht so genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England hat weder ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz (185 Tageregelung), somit kann und wird der Englische EU Führerschein direkt "wiedererteilt".
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Wer in Großbritannien eine
Fahrerlaubnis erwirbt, kann in Deutschland nach § 28
Fahrerlaubnisverordnung unbegrenzt das entsprechende Fahrzeug
fahren, wenn er sich hier niederläßt
(2. oder 1. Wohnsitz / als Tourist nur 6 Monate ab Einreise).
Nach Art. 7 Abs. 1 der EG-Richtlinie Nr. 91/439 darf GB
(England) aber nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch
einen 2. Wohnsitz in GB hat. Da GB es nicht so genau nimmt mit
dem Wohnsitz, denn England hat weder ein Einwohnermeldeamt noch
kennt England ein Meldegesetz (185 Tageregelung), somit kann und wird
der Englische EU Führerschein direkt "wiedererteilt" -
Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute
Prüfung.
Führerschein aus dem Ausland ohne Anreise ist
gültig EU Führerschein ohne Anreise ohne Prüfung!Wird ein englischer EU
Führerschein
in Deutschland anerkannt bzw. welche Bedingungen gibt es, damit die
gekaufte
Englische Driving Licence in einen rechtsgültigen EU-Führerschein
2010
(ohne MPU Test) umgeschrieben wird?
EU Führerschein 2012
aus
England ist auch ohne MPU in Deutschland unbegrenzt lange
gültig!
Wir
zeigen ihnen den
"Weg" zum rechtsicheren EU Führerschein - legal, sicher, schnell
&
günstig zum EU-FührerscheinWer in England (Großbritannien)
einen EU
Führerschein (Europa Fahrerlaubnis) erwirbt, oder seinen in
Deutschland
endzogenen Führerschein in England, nach Ablauf der vom Gericht
verhängten
Fahrverbotssperre - ohne Anreise und ohne neuerliche Prüfung neu
erwirbt,
kann in Deutschland nach § 28 Fahrerlaubnisverordnung unbegrenzt
das
entsprechende Fahrzeug (der eingetragenen EU-Fuehrerscheinklassen)
fahren.
Nach Art. 7 Abs. 1 der EG-Richtlinie Nr. 91/439 - darf
England
(GB) aber nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch
einen
Wohnsitz in GB hat.
Da England es nicht so genau nimmt mit dem
Wohnsitz, denn England ist eines der wenigen EU Länder, welche weder ein
Meldegesetz, noch ein Einwohnermeldeamt haben ( die Ausstellung des
Englischen
EU Führerschein, reicht als Amtlicher Beleg, das alle Vorschriften des
Ausstellenden Landes eingehalten wurden) !!!
Ein Führerschein ohne MPU, der in einem anderen
EU Mitgliedland erlangt wurde, berechtigt Sie genauso zum Führen von
Kraftfahrzeugen in Deutschland, wie eine in Deutschland erlangte
Fahrerlaubnis.
Anders als ein Führerschein aus einem Nicht EU Staat muß er
nicht nach einer gewissen Zeit umgeschrieben
werden.
Dennoch mein Rat - den Englischen, gekauften EU
Führerschein nach 6 Monaten durch mich auf einen Deutschen EU
Führerschein
umschreiben zu lassen, denn so haben Sie keinen Stress mit der
Meldepflicht mehr
und ihr Deutscher Wohnsitz bleibt weiter bestehen, somit halten Sie dann
auch
nachweislich die gewünschte Meldepflicht / 185 Tageregelung ein.
Die MPU droht beim EU Führerschein ?
Die MPU
darf nicht durch deutsche Behörden werden !
So hat das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV 2005,
605
ff. (Beschluss v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) im
Eilbeschluss ein
behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung aufgehoben, dass die
Anwendung der
deutschen Vorschriften zur MPU für einen ausländischen EU Führerschein
ohne MPU
nicht Bestand haben wird.
Aushändigung des Englischen EU Führerschein nach ca. ab 12 Wochen.
Voraussetzung für den Neuerwerb einer EU Fahrerlaubnis ohne MPU ist, dass eine eventuell gegen Sie verhängte befristete Strafe (Fahrverbot) in Deutschland bereits abgelaufen ist, und dass Sie die normale nationale Führerscheinprüfung bestehen.
Voraussetzung für eine Umschreibung ist, dass ein Fahrverbot noch nicht rechtskräftig erteilt wurde und sie den Führerschein noch in Händen haben.
In der entsprechenden
britischen
Bestimmung heißt es wörtlich:
Wenn Sie im Besitz einer vollgültigen
Fahrerlaubnis sind, die in einem Staat der EU/EWR ausgestellt wurde,
brauchen
Sie diese nicht in eine britische umzuwechseln. Vorausgesetzt Ihre
Fahrerlaubnis
bleibt gültig, können Sie in Great Britain fahren bis Sie 70 Jahre alt
sind.
Danach ist alle 3 Jahre ein kleines ärztliches Gesundheitsattest bei der
DVL
einzureichen.
-
Was ist der Sinn dieser teuren Umschreibung?
Wir bieten Ihnen an, Ihren noch gültigen EU Führerschein bei drohendem Verlust, wo immer auch ausgestellt, in England umschreiben zu lassen, da er so vor dem eventuellen Zugriff deutscher oder anderer nationaler Behörden geschützt ist.
-
Sicherung der zeitlichen Begrenzung eines Fahrverbots
Sobald das über Sie verhängte
richterliche
zeitlich begrenzte Fahrverbot abgelaufen ist, dürfen Sie mit diesem
britischen
EU Führerschein selbstverständlich auch in Deutschland oder einem
anderen
Heimatland wieder sofort zeitlich unbegrenzt fahren. Während des
Fahrverbots
dürfen Sie mit dem englischen Führerschein selbstverständlich auch in
jedem Land
fahren, in dem Sie kein Fahrverbot haben.
Darüber hinaus erlangen
Sie mit
dem Erwerb einer britischen Fahrlizenz auch zukünftige Sicherheit, denn
England
hat - und wird sich in naher Zukunft nicht einer EU weiten
internationalen
Verkehrsregisterdatei anschließen, in der die Verkehrssünden und
Fahrverbote EU
weit registriert sein werden.