"FS-Wiedererteilung.de"

Driving Licence - Wiedererteilung im Ausland - England (GB)
Keine Anreise nötig! keine erneute Prüfung!

  

Voraussetzungen zur Führerschein Wiedererteilung:
 

EU Führerschein England ohne Anreise, ohne erneute Prüfung BEDINGUNGEN
 

  • Sie sind EU Bürger mit einem EU Personalausweis  oder
     einem Reisepass mit Meldebestätigung

     ( bei - "nicht EU Bürgern" - z.B. Türken, Russen, Afrikaner etc. ist eine
    Wiedererteilung  NICHT  möglich )
     
  • Sie hatten bereits einen Führerschein in einem EU Mitgliedsstaat
    ( alle diese (FS-Klassen bekommen Sie auch Wiedererteilt  - z.B. - 1, 2, 3
    oder A, B, C )
     
  • Sie haben  - keine -  aktuelle  Fahrverbotssperre oder diese läuft
    noch max. 6 Monate
    ( Sie dürfen keine Wiedererteilung oder einen Neuerwerb wärend einer
    Sperrfrist beantragen )
     
  • Sie überweisen die 1. Rate oder lassen sich eine Rechnung zusenden
    ( kein Zahlungseingang - keine Vertragsunterlagen, Anträge etc. )

    Festpreis zur Wiedererteilung des Europa Führerschein

                                                        Nur    1.200,00 Euro

    • 1. Rate =      600,00 Euro
      (Anmeldung = Vorkasse per EU Überweisung oder Zusendung einer Rechnung)
    • 2. Rate=    600,00 Euro
      (bei Zusendung des Antrag aus England von der Führerscheinstelle (DVLA) auf
      Wiedererteilung.)
    • Wichtig - ohne Zahlungseingang der 1. Rate werden keinerlein Unterlagen,
      Anträge etc. versendet !
    • Umschreibung des Englischen Europa Führerschein in einen Deutschen
      EU Führerschein
      auf Wunsch möglich, Mehrkosten  =   350,00 Euro

Kontakt:
Montag bis Samstag
10.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Keine Rechtsberatung am Telefon !

Büro Herr Herbrechtsmeier
0 52 34 - 202 97 56
Mobil Herr Herbrechtsmeier
0 160 - 99 60 28 13

Auch im Ausland kann der EU Führerschein neu erteilt werden -  in England
(Driving Licence GB) kann man seinen EU-Führerschein in Form der
Wiedererteilung erwerben, dieses sogar ohne eine Anreise oder eine
erneute Fahrerlaubnisprüfung. Aber was ist mit der Meldepflicht
(Meldegesetz = 185 Tageregelung), mit der es ja in Großbritannien nicht
so weit her ist? (England hat kein Meldegesetz, keine Meldepflicht,
kein Einwohnermeldeamt)

Ist der dort erworbene EU-Führerschein in Form der Wiedererteilung
legal und auch rechtssicher ?

JA!

LIm 13. Artikel der 3. EU-Führerscheinrichtlinie steht im § 13,
2. Absatz: "Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte FE darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden." Bei legalem
Erwerb eines EU-Führerschein im europäischen Ausland kann
der Erwerber auch in Deutschland fahren, ohne deutschen
Behörden eine Medizinisch - Psychologischen Untersuchung
(MPU oder auch Idiotentest) vorlegen zu müssen.

Hier gibt die EU Richtlinie 91/439 klar Auskunft: die britische
Krone darf nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene
auch einen 2. Wohnsitz in GB hat. Da GB (England) es nicht so
genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England hat weder
ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz
(185 Tageregelung), somit
kann und wird der Englische EU Führerschein direkt "wiedererteilt" -


Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute
Prüfung.


Ergänzend dazu sagt die §28 der Fahrerlaubnisverordnung, dass jeder der
in England einen Führerschein erwarb, diesen auch und der Bundesrepublik
nutzen darf, wenn er sich hier dauerhaft niederlässt.


Somit sind diese EU-Führerscheine der britischen Krone legal.

Es gibt jedoch ein paar „kleine“ Vorteile gegenüber den Führerscheinen aus
dem Ostblock. Da die britische Krone kein Meldegesetz und kein Einwohner-
meldeamt kennt, verwischt die 185 Tage Frist.


Wie läuft der Erwerb des EU-Führerscheins in England nun ab und wer darf
ein solches Papier legal und rechtssicher erwerben ?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass man schon mal in Besitz eines
gültigen Führerscheins war und somit eine Führerscheinprüfung abgelegt hat.
Selbstverständlich müssen etwaige Sperrfristen ebenfalls abgelaufen sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann man in England einen Antrag auf
Wiedererteilung stellen.

Da England weder über ein Meldegesetz noch ein Einwohnermeldeamt verfügt,
wird der EU-Führerschein ausgestellt, unter der Voraussetzung, dass man schon
einmal in Besitz eines gültigen Führerscheines in
einem EU Staat war.

Der Führerschein allein bestätigt, dass alle Gesetze und Richtlinien eingehalten
wurden.


Mit einem im EU-Ausland erworbenem Führerschein, darf man auch rechts-
sicher in Deutschland fahren. Die MPU darf bei der Benutzung eines EU-Führer-
scheines nicht vorausgesetzt werden, denn das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV
2005, 605 ff. (Beschluss v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) stellte im
Eilbeschluss fest, dass ein behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung
aufgehoben wird, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur MPU
für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben wird.


Im Klartext heißt das :

Die MPU Anordnung gilt nur für den "Wiedererwerb" eines deutschen Führerscheines,
nicht für den Erwerb eines EU-Papieres.


Man muss sich nicht selber um die Details kümmern, es gibt Agenturen, wie zum
Beispiel wir von Tarabas68 Media ( www.fahrerlaubnis2009.de ) mit dem Inhaber
Rolf Herbrechtsmeier, die alle Formalitäten legal und rechtssicher Erledigen und
Ihnen somit sogar die Anreise ersparen, wie erwähnt, es gibt kein Meldegesetz.

Kontakt:
Montag bis Samstag
10.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Keine Rechtsberatung am Telefon !

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E-Mail:
england@tarabas68.de

Homepage:
www.fs-wiedererteilung.de
Homepage:
www.fahrerlaubnis2009.de
Homepage:
www.fuehrerschein-euro.de

Eine Alternative zur EU Führerschein Wiedererteilung über England
von und mit Tarabas68 Media bietet der legale und rechtssichere Erwerb
der Europa Fahrerlaubnis in Tschechien. Einhaltung der Meldepflich
sprich 185 Tageregelung, Geburtennummer, 2. Wohnsitz incl. Mietvertrag.
Informationen:


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