"FS-Wiedererteilung.de"
Driving Licence - Wiedererteilung im Ausland - England (GB)
Keine Anreise nötig! keine erneute Prüfung!

Voraussetzungen zur Führerschein Wiedererteilung:
EU Führerschein England ohne Anreise, ohne erneute Prüfung
BEDINGUNGEN
- Sie sind EU Bürger mit
einem EU Personalausweis oder
einem Reisepass mit Meldebestätigung
( bei - "nicht EU Bürgern" - z.B. Türken, Russen, Afrikaner etc. ist eine
Wiedererteilung NICHT möglich )
- Sie hatten bereits einen
Führerschein in einem EU Mitgliedsstaat
( alle diese (FS-Klassen bekommen Sie auch Wiedererteilt - z.B. - 1, 2, 3
oder A, B, C )
- Sie haben - keine
- aktuelle Fahrverbotssperre oder diese läuft
noch max. 6 Monate
( Sie dürfen keine Wiedererteilung oder einen Neuerwerb wärend einer
Sperrfrist beantragen )
- Sie überweisen die 1. Rate oder lassen sich eine Rechnung zusenden
( kein Zahlungseingang - keine Vertragsunterlagen, Anträge etc. )
- 1. Rate = 600,00 Euro
(Anmeldung = Vorkasse per EU Überweisung oder Zusendung einer Rechnung) - 2. Rate= 600,00 Euro
(bei Zusendung des Antrag aus England von der Führerscheinstelle (DVLA) auf
Wiedererteilung.) - Wichtig - ohne Zahlungseingang der 1. Rate werden keinerlein Unterlagen,
Anträge etc. versendet ! - Umschreibung des Englischen Europa Führerschein in einen Deutschen
EU Führerschein
auf Wunsch möglich, Mehrkosten = 350,00 Euro
Festpreis zur Wiedererteilung des Europa Führerschein
Nur 1.200,00 Euro
Kontakt:
Montag bis Samstag
10.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Keine Rechtsberatung am Telefon !
Büro Herr Herbrechtsmeier
0 52 34 - 202 97 56
Mobil Herr Herbrechtsmeier
0 160 - 99 60 28 13
Auch im Ausland kann der EU Führerschein neu erteilt werden - in England
(Driving Licence GB) kann man seinen EU-Führerschein in Form der
Wiedererteilung erwerben, dieses sogar ohne eine Anreise oder eine
erneute Fahrerlaubnisprüfung. Aber was ist mit der
Meldepflicht
(Meldegesetz = 185 Tageregelung), mit der es ja in Großbritannien nicht
so weit her ist? (England hat kein Meldegesetz, keine Meldepflicht,
kein Einwohnermeldeamt)
Ist der dort erworbene EU-Führerschein in Form der Wiedererteilung
legal und auch rechtssicher ?
JA!
LIm 13. Artikel der 3. EU-Führerscheinrichtlinie steht im § 13,
2.
Absatz: "Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte FE darf
aufgrund der
Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise
eingeschränkt werden." Bei legalem
Erwerb eines EU-Führerschein im
europäischen Ausland kann
der Erwerber auch in Deutschland fahren, ohne
deutschen
Behörden eine Medizinisch - Psychologischen Untersuchung
(MPU
oder auch Idiotentest) vorlegen zu müssen.
Hier gibt
die EU Richtlinie 91/439 klar Auskunft: die britische
Krone darf nur eine
Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene
auch einen 2. Wohnsitz in GB
hat. Da GB (England) es nicht so
genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England
hat weder
ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz
(185
Tageregelung), somit
kann und wird der Englische EU Führerschein direkt
"wiedererteilt" -
Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute
Prüfung.
Ergänzend dazu sagt die §28 der Fahrerlaubnisverordnung, dass jeder der
in England einen Führerschein erwarb, diesen auch und der Bundesrepublik
nutzen darf, wenn er sich hier dauerhaft niederlässt.
Somit sind diese EU-Führerscheine der britischen Krone legal.
Es gibt jedoch ein paar „kleine“ Vorteile gegenüber den Führerscheinen aus
dem Ostblock. Da die britische Krone kein Meldegesetz und kein
Einwohner-
meldeamt kennt, verwischt die 185 Tage Frist.
Wie läuft der Erwerb des EU-Führerscheins in England nun ab und wer darf
ein solches Papier legal und rechtssicher erwerben ?
Die wichtigsten
Voraussetzungen sind, dass man schon mal in Besitz eines
gültigen
Führerscheins war und somit eine Führerscheinprüfung abgelegt hat.
Selbstverständlich müssen etwaige Sperrfristen ebenfalls abgelaufen sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann man in England einen Antrag auf
Wiedererteilung stellen.
Da England weder über ein Meldegesetz noch ein Einwohnermeldeamt verfügt,
wird der EU-Führerschein ausgestellt, unter der Voraussetzung, dass man
schon
einmal in Besitz eines gültigen Führerscheines in
einem EU Staat
war.
Der Führerschein allein bestätigt, dass alle Gesetze und Richtlinien
eingehalten
wurden.
Mit einem im EU-Ausland erworbenem Führerschein, darf man auch
rechts-
sicher in Deutschland fahren. Die MPU darf bei der Benutzung eines
EU-Führer-
scheines nicht vorausgesetzt werden, denn das OVG Rheinland-Pfalz
Koblenz NZV
2005, 605 ff. (Beschluss v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG)
stellte im
Eilbeschluss fest, dass ein behördliches Nutzungsverbot in der
Erwartung
aufgehoben wird, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur
MPU
für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben
wird.
Im Klartext heißt das :
Die MPU Anordnung
gilt nur für den "Wiedererwerb" eines deutschen Führerscheines,
nicht für
den Erwerb eines EU-Papieres.
Man muss sich nicht selber um die Details kümmern, es gibt Agenturen, wie
zum
Beispiel wir von Tarabas68 Media ( www.fahrerlaubnis2009.de ) mit dem
Inhaber
Rolf Herbrechtsmeier, die alle Formalitäten legal und rechtssicher
Erledigen und
Ihnen somit sogar die Anreise ersparen, wie erwähnt, es gibt
kein Meldegesetz.
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E-Mail:
england@tarabas68.de
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sprich 185 Tageregelung,
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