Driving Licence

Wiedererteilung ohne Anreise

 

EU-Führerschein England Kontakt:

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Wir geben am Telefon  keinerlei  Rechtsberatung, bei Fragen zum englischen EU Führerschein - Wiedererteilung - ohne Anreise und ohne Prüfung, befragen Sie bitte einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Sollten Sie dennoch auf eine fachliche Vorabberatung Wert legen, ist diese gesondert, per Vorkasse / Überweisung zu bezahlen!
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Willkommen bei "FS-Wiedererteilung.de"

Driving Licence - Wiedererteilung im Ausland - England (GB)
Keine Anreise nötig! keine erneute Prüfung!

Voraussetzungen zur Führerschein Wiedererteilung:
 

EU Führerschein England ohne Anreise, ohne erneute Prüfung BEDINGUNGEN
 

  • Sie sind EU Bürger mit einem EU Personalausweis  oder  einem Reisepass mit Meldebestätigung
     ( bei - "nicht EU Bürgern" - z.B. Türken, Russen, Afrikaner etc. ist eine Wiedererteilung  NICHT  möglich )
     
  • Sie hatten bereits einen Führerschein in einem EU Mitgliedsstaat
    ( alle diese (FS-Klassen bekommen Sie auch Wiedererteilt  - z.B. - 1, 2, 3 oder A, B, C )
     
  • Sie haben  - keine -  aktuelle  Fahrverbotssperre oder diese läuft noch max. 6 Monate
    ( Sie dürfen keine Wiedererteilung oder einen Neuerwerb wärend einer Sperrfrist beantragen )
     
  • Sie überweisen die 1. Rate oder lassen sich eine Rechnung zusenden
    ( kein Zahlungseingang - keine Vertragsunterlagen, Anträge etc. )

Festpreis zur Wiedererteilung des Europa Führerschein

                                                    Nur    1.200,00 Euro

  • 1. Rate =      600,00 Euro
    (Anmeldung = Vorkasse per Überweisung oder Zusendung einer Rechnung)
  • 2. Rate=    600,00 Euro
    (bei Fertigstellung und Aushändigung der Europa Fahrerlaubnis)
  • Wichtig - ohne Zahlungseingang der 1. Rate werden keinerlein Unterlagen, Anträge etc. versendet !
  • Umschreibung des Englischen Europa Führerschein in einen Deutschen EU Führerschein
    auf Wunsch möglich, Mehrkosten  =   350,00 Euro

Kontakt:
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Keine Rechtsberatung am Telefon !

Büro Herr Herbrechtsmeier
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Auch im Ausland kann der EU Führerschein neu erteilt werden -  in England (Driving Licence GB) kann man seinen EU-Führerschein in Form der Wiedererteilung erwerben, dieses sogar ohne eine Anreise oder eine erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Aber was ist mit der Meldepflicht (Meldegesetz = 185 Tageregelung), mit der es ja in Großbritannien nicht so weit her ist?
(England hat kein Meldegesetz, keine Meldepflicht, kein Einwohnermeldeamt)

Ist der dort erworbene EU-Führerschein in Form der Wiedererteilung legal und auch rechtssicher ?

JA !

Im 13. Artikel der 3. EU-Führerscheinrichtlinie steht im § 13,  2. Absatz:
"Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte FE darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden."
Bei legalem Erwerb eines EU-Führerschein im europäischen Ausland kann der Erwerber auch in Deutschland fahren, ohne deutschen Behörden eine Medizinisch - Psychologischen Untersuchung (MPU oder auch Idiotentest) vorlegen zu müssen.

Hier gibt die EU Richtlinie 91/439 klar Auskunft: die britische Krone darf nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch einen 2. Wohnsitz in GB hat.
Da GB (England) es nicht so genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England hat weder ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz (185 Tageregelung), somit kann und wird der Englische EU Führerschein direkt "wiedererteilt" -


Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute Prüfung.


Ergänzend dazu sagt die §28 der Fahrerlaubnisverordnung, dass jeder der in England einen Führerschein erwarb, diesen auch und der Bundesrepublik nutzen darf, wenn er sich hier dauerhaft niederlässt.


Somit sind diese EU-Führerscheine der britischen Krone legal.

Es gibt jedoch ein paar „kleine“ Vorteile gegenüber den Führerscheinen aus dem Ostblock.
Da die britische Krone kein Meldegesetz und kein Einwohnermeldeamt kennt, verwischt die 185 Tage Frist.


Wie läuft der Erwerb des EU-Führerscheins in England nun ab und wer darf ein solches Papier legal und rechtssicher erwerben ?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass man schon mal in Besitz eines gültigen Führerscheins war und somit eine Führerscheinprüfung abgelegt hat.
Selbstverständlich müssen etwaige Sperrfristen ebenfalls abgelaufen sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann man in England einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.

Da England weder über ein Meldegesetz noch ein Einwohnermeldeamt verfügt, wird der EU-Führerschein ausgestellt, unter der Voraussetzung, dass man schon einmal in Besitz eines gültigen Führerscheines in einem EU. Staat war.

Der Führerschein allein bestätigt, dass alle Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden.


Mit einem im EU-Ausland erworbenem Führerschein, darf man auch rechtssicher in Deutschland fahren.
Die MPU darf bei der Benutzung eines EU-Führerscheines nicht vorausgesetzt werden, denn das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV 2005, 605 ff. (Beschluss v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) stellte im Eilbeschluss fest, dass ein behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung aufgehoben wird, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur MPU für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben wird.


Im Klartext heißt das :

Die MPU Anordnung gilt nur für den "Wiedererwerb" eines deutschen Führerscheines, nicht für den Erwerb eines EU-Papieres.


Man muss sich nicht selber um die Details kümmern, es gibt Agenturen, wie zum Beispiel wir von Tarabas68 Media ( www.fahrerlaubnis2009.de ) mit dem Inhaber Rolf Herbrechtsmeier, die alle Formalitäten legal und rechtssicher Erledigen und Ihnen somit sogar die Anreise ersparen, wie erwähnt, es gibt kein Meldegesetz.

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Homepage:
www.fs-wiedererteilung.de
Homepage:
 www.fahrerlaubnis2009.de
Homepage:
www.fuehrerschein-euro.de

Eine Alternative zur EU Führerschein Wiedererteilung über England von und mit Tarabas68 Media bietet der legale und rechtssichere Erwerb der Europa Fahrerlaubnis in Tschechien.
Einhaltung der Meldepflich sprich 185 Tageregelung, Geburtennummer, 2. Wohnsitz incl. Mietvertrag.
Informationen:
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